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Osteopathie als Kassenleistung.

Neben privaten bezuschussen mittlerweile auch gesetzliche Krankenkassen osteopathische Behandlungen. Abgerechnet wird hierbei mit dem Patienten selbst,der nach der Behandlung die Rechnung bei der Krankenkassen einreichen kann und einen Teil davon erstattet bekommt. Bitte informieren Sie sich vorab bei ihrer Krankenkasse ob und inwieweit diese Erstattung erfolgt. Es gibt leider keine einheitliche Regelung. Oft ist ein Rezept vom Hausarzt oder Facharzt nötig.

Selbstverständlich kann die Behandlung auch privat ,unabhängig der Krankenkasse erfolgen.


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